Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019betreffend Ausrichtung Dillenburger Wochenbiatt

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat der Stadt Dillenburg wird beauftragt, die konzeptionellen Grundlagen für das Dillenburger Wochenblatt neu zu erarbeiten.
Ziel des Konzepts ist dabei eine Neuausrichtung, streng orientiert
– an dem „Gebot der Staatsferne der Presse“,
– an der Begrenzung auf Informationspflichten öffentlicher Stellen und
– an dem ausnahmslosen Verzicht auf die Wiedergabe persönlicher Beitrage,
Zudem sind mit Blick auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen der Stadt Alternativen einschließlich der gegenübergestellten Kosten zu unterbreiten.
Die Ergebnisse sind dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zeitnah vorzulegen.

Begründung:
Die BGH-Entscheidung vom 20.12.2018 (ZR 112/17) zu den rechtlichen Grenzen der Redaktions- und Meinungsgestaltung kommunaler Amtsblatter und (damit auch) die redaktionelle Ausrichtung sowie die Beitragsformate des Dillenburger Wochenblattes geben Anlass, dessen Grundlagen neu auszurichten und ggf. Alternativen auf den Weg zu bringen.

Dies geschieht zum einen, um das Gebot der Staatsferne der Presse und das der Begrenzung auf informationspflichten öffentlicher Stellen durch entsprechende Festlegungen sicherzustellen, zum anderen, um mit Blick auf ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Mitteilungsblatt dessen Neutralität – und daher den vollstandigen Verzicht auf die Publikation persönlicher Beitrage – verbindlich festzuschreiben.