Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, bei Beschaffung von Dienstfahrzeugen eine verpflichtende Prüfung auf Alternative Antriebe durchzuführen. So soll geprüft werden, ob auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie z.B. Hybrid-, Wasserstoff- oder Elektro-Antrieb die geforderten Anforderungen erfüllen.
Wenn zutreffend ist, dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden können, sollen diese Fahrzeuge prioritär angeschafft werden. Dabei ist sich an den Grenzwerten für steuerliche Begünstigungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu orientieren, das alle in Frage kommenden Fahrzeuge auf der so genannten „BAFA-Liste“ führt.
Begründung:
In der Anschaffung liegen Elektroautos und Plugin-Hybride mittlerweile nicht mehr weit von konventionellen Fahrzeugen entfernt. Die Unterhalts-und die Betriebsstoffkosten sind geringer. Mittlerweile gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, das Land und der Bund unterstützen Kommunen mit einer Reihe von Förderprogrammen unter anderem bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und dem Ausbau der Lade-Infrastruktur.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.