Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 3 Ziffer 3. der Hauptsatzung der Stadt Dillenburg wird wie folgt geändert:
»3. Die Ausschüsse bestehen aus je 11 Mitgliedern.“
Begründung:
Die beantragte Anderung der Hauptsatzung ermöglicht es, dass sich die durch die Kommu- nalwahl geänderten Mehrheitsverältnisse in der Stadtverordnetenversammlung auch in
den Ausschüssen abbilden.