Beschwerde bei der Kommunalaufsicht: Ergreift der Bürgermeister unerlaubt Partei im Wahlkampf?

Am Dienstag haben wir als GRÜNE Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht, weil wir eine unzulässige Bevorzugung der CDU Dillenburg durch den dieser Partei angehörigen Bürgermeister sehen.

Überall in der Stadt finden sich schon seit Wochen Werbebanner der CDU an Brücken und Geländern – obwohl deren Nutzung nicht allen Parteien offen stand. Die Entscheidung darüber liegt bei der Verwaltung unter der Führung des Bürgermeisters.

Unsere Eindrücke und Fragen ganz konkret:

  • Rechtzeitig im Winter konnten laut Antragsformular der Stadt nur Plakate und Großplakate beantragt werden. Von Werbebannern war hier keine Rede.
  • Auch als dann die ersten Werbebanner der CDU in der Stadt auftauchten, gab es keine Information an die anderen Parteien und Wählergruppen. Dazu wäre aber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Bürgermeister als Kopf der Stadtverwaltung verpflichtet gewesen.
  • Es hängen von der Dillenburger CDU viel mehr Banner, als der SPD überhaupt genehmigt wurden – das waren nämlich nur 4 von 12 beantragten. Wir würden gerne wissen, wie das begründet sein kann.
  • Erst nachdem sich die kritischen Nachfragen häuften und die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wurde, bekamen manche und nicht mal alle Parteien am 1. März eine Info und Genehmigung „ab sofort“ – gerade mal 13 Tage vor der Wahl. Wir für unseren Teil haben so schnell reagiert, wie es eben ging, und haben erst am heutigen Freitag ein paar Banner bekommen und aufhängen können. Für uns sind’s also nur noch 9 Tage bis zur Wahl.
  • In dieser Genehmigung wird festgehalten, dass die Stadt Dillenburg die Nutzung nur für eigene Straßen genehmigen kann. Also ausdrücklich nicht für Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen. Die Banner der CDU hängen aber teilweise auch dort – offensichtlich bis heute unzulässig. Warum hat der Bürgermeister als zuständige Ortspolizeibehörde hier nicht eingegriffen – oder sofort alle Parteien über die Änderungen informiert?
  • Als Begründung der offensichtlich nachträglichen Genehmigung wurde am 1.3.21 die Pandemielage angeführt. Die hätte auch schon im Herbst zu einer entsprechenden Information führen können.
  • Am 3.3.21 wurde eine weitere Auflage bekannt, nach der an einer Stelle je nur ein Plakat aufgehängt werden darf. Auch hier ist die Ortspolizeibehörde nicht dagegen vorgegangen, dass seitens der CDU teilweise mehr Plakate an einem Standort hängen.

Warum ist das so wichtig?

Der Bürgermeister und der Magistrat organisieren in sogenannter Selbstverwaltung die Wahlen in der Oranienstadt Dillenburg – wie in allen anderen Städten und Gemeinden auch. Hier geht’s also nicht nur um einen reinen Verwaltungsakt. Sondern der Bürgermeister und sein Team sind so etwas wie unparteiische Schiedsrichter. Sie dürfen auch und ganz besonders im Wahlkampf keine Partei oder Wählergruppierung bevorzugen.

Nach den oben beschriebenen Fakten liegt aber der Verdacht nahe, dass die Versäumnisse und nachträglichen Genehmigungen eben doch eine Bevorzugung darstellen.

Wenn der Schiedsrichter einen Schiedsrichter braucht…

Es geht also nicht nur darum, wer wie viele Banner aufgehängt hat und wie viel Sichtbarkeit im Wahlkampf man so erlangen konnte. Es geht auch ganz konkret darum, dass der Schiedsrichter unparteiisch sein muss – völlig egal, wie das Spiel am Ende ausgeht. Wahlen sind das höchste Gut in unserer Demokratie und jeder Zweifel an deren Ablauf schwächt unser aller Bemühungen um gute Politik vor Ort.

Daher haben wir mit unserer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, die durch den Landrat des Lahn-Dill-Kreises ausgeübt wird, um Klärung gebeten. Inzwischen gab es noch ein paar weitere Schreiben hin und her, die wir im Interesse der Transparenz hier dokumentieren – aber noch ist nichts entschieden. Natürlich werden wir über den Verlauf hier berichten.

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