Als Aktualisierung unserer Nachfrage aus dem Juni 2021 bittet die Fraktion den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Aktivitäten sind geplant oder wurden bereits in Gang gesetzt, um bis Ende 2022 die Anforderungen nach §1(1) des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, also sämtliche Verwaltungsleistungen der Stadt auch elektronisch anzubieten?
- Welche elektronischen Verwaltungsleistungen werden bereits angeboten?
- Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich bis zum Ende der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist Ende 2022 eingeführt werden?
- Welche elektronischen Verwaltungsleistungen können voraussichtlich nicht bis Fristende eingeführt werden?
Christian Jung
Fraktionsvorsitzender